Foto: Arndt Zimmermann

Neue Fischereipachtverträge für die Trinkwassertalsperren Dröda und Eibenstock

Es konnten neue Fischereipachtverträge mit einer Laufzeit von 18 Jahren abgeschlossen werden.

AUSGANGSPUNKT

Seit 2020 bemühte sich unser Verband um die langfristige Verlängerung der auslaufenden Fischereipachtverträge zu den Trinkwassertalsperren Dröda und Eibenstock inkl. der bisher mitverpachteten Vorsperren und Vorbecken. Damit begann ein langwieriger und schwieriger Abstimmungsprozess zur zukünftigen Verpachtung und fischereilichen Bewirtschaftung im Rahmen der neuen Fischereipachtverträge. Während dieses Prozesses wurden die bestehenden Fischereipachtverträge jeweils immer für ein Jahr verlängert. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass bis zum Abschluss der Verhandlungen das Angeln an den Gewässern weiter ausgeübt werden konnte.

VERHANDLUNGEN

Die Verhandlungen zu den neuen, langfristigen Fischereipachtverträgen zogen sich bis Ende 2022 und gestalteten sich schwierig. Trinkwassertalsperren als Angelgewässer sind ein sensibles Thema. Der Freistaat Sachsen als Verpächter, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, musste dabei die fischereilichen Bewirtschaftung, die Hege und die Angelfischerei in Einklang mit den Anforderungen der Landestalsperrenverwaltung zur Sicherstellung der Trinkwasserbereitstellung und den damit verbundenen Qualitätsanforderungen bringen. Die Sicherung der Trinkwasserqualität gestaltet sich angesichts von extremen Nährstoffeinträgen aus dem Umland und dem Klimawandel mit einhergehenden negativ veränderten Niederschlagsregimen immer schwieriger. Daher verschärfte die Landestalsperrenverwaltung die Anforderungen an die fischereiliche Bewirtschaftung für eine erneute Verpachtung des Fischereirechtes an den Trinkwassertalsperren Dröda und Eibenstock. Wühlende Fischarten wie Karpfen, Schlei oder Blei stellen dabei aus Sicht der Landestalsperrenverwaltung hinsichtlich des Nährstoffrückhalts in den Sedimenten, insbesondere in Vorsperren und Vorbecken, ein Konfliktfeld dar. So stand sogar zeitweise seitens der Landestalsperrenverwaltung zur Disposition, die Vorsperren und Vorbecken, die der Rückhaltung von Sediment- und Nährstoffeintrag in die Hauptsperren dienen, im Zuge der neuen Fischereipachtverträge nicht wieder zu verpachten. Weitere Anforderungen waren die Erhöhung des Raubfischbestandes und die Reduzierung des Weißfischbestandes. Dem entgegen standen die durch unseren Verband vertretenen Interessen unserer Mitglieder, das Angeln an den Trinkwassertalsperren inkl. der Vorsperren und Vorbecken langfristig im bisherigen Umfang zu sichern. In diesem Konfliktfeld war es logische Konsequenz, dass sich Verhandlungen langwierig und schwierig gestalteten und am Ende ein Kompromiss gefunden werden musste. Dabei war für uns oberstes Ziel, eine Nichtverpachtung der Vorsperren und Vorbecken zu verhindern und die Gewässer langfristig zu sichern. Begleitet wurde dieser Prozess zur Lösungsfindung, bei dem sich immer wieder unterschiedliche Ansichten zur fischereilichen Bewirtschaftung gegenüberstanden, neben unserem Verband, dem Landestalsperrenbetrieb  Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement auch von der Zentrale der Landestalsperrenverwaltung, dem Landesverband Sächsischer Angler e. V. und dem Referat Fischerei des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

ERGEBNIS

Für die Trinkwassertalsperre Dröda mit ihren Vorsperren Bobenneukirchen, Ramoldsreuth und der Stauhaltung Bobenneukirchen und die Trinkwassertalsperre Eibenstock mit ihren Vorbecken Rohrbach und Weißbach konnten beginnend mit dem 01.01.2023 neue Fischereipachtverträge mit einer Laufzeit von 18 Jahren abgeschlossen werden. Nach 9 Jahren wird es eine Evaluierung der Hegemaßnahmen inklusive Fischbestandsuntersuchungen geben, um gegebenenfalls notwendige Anpassungen oder mögliche Änderungen in der fischereilichen Bewirtschaftung abzuleiten. Diese neuen Fischereipachtverträge inkl. Vorsperren und Vorbecken über 18 Jahre ist nach den schwierigen Verhandlungen als sehr positiv zu bewerten. Auf Grund der Anforderungen der Landestalsperrenverwaltung an die fischereiliche Bewirtschaftung zur Unterstützung der Ziele der Trinkwassergewinnung und der Sicherung der Trinkwasserqualität wird es Veränderungen in der Hege der Gewässer geben.

ZUKÜNFTIGE FISCHEREILICHE BEWIRTSCHAFTUNG

Als Zielzustand der fischereilichen Hege wird eine Reduzierung der Biomasse der Cypriniden (insbesondere Blei und Plötze) sowie ein erhöhter Raubfischanteil definiert. Dabei werden eine kontinuierliche Abschöpfung der Fischbiomasse und eine Erhöhung der jährlichen Reduzierung von Plötzen und Blei durch den Raubfischbestand und die Angelfischerei angestrebt. An den Vorsperren und Vorbecken soll zudem die Phosphoreliminierung mittels Fraßkontrolle der planktivoren und benthivoren Fischarten durch Raubfische unterstützt werden. Zudem wirkt sich die EU-Aalschutzverordnung aus, nach der Aale nur in Gewässer eingesetzt werden dürfen, aus denen der Aal gesichert abwandern kann. Daraus ergeben sich ab dem 01.01.2023 folgende Maßnahmen und Regelungen:

Trinkwassertalsperre Dröda inkl. Vorsperren

  • Mindestmaß Hecht und Zander 60 cm
  • Entnahme von max. 1 Hecht oder Zander pro Angler pro Tag
  • Entnahmegebot für Weißfische wie Plötze und Blei
  • Hegefischen
  • Hauptsperre: jährlicher Besatz mit Karpfen (K3) von maximal 100 Stück
  • Vorsperren/Stauhaltung: kein Karpfenbesatz
  • jährlicher Besatz mit Zander
  • Stützbesatz mit Hecht bei rückläufigen Hechtfängen
  • kein Besatz mit Schleie, Plötze, Blei, Aal, Wels

Trinkwassertalsperre Eibenstock inkl. Vorbecken

  • Mindestmaß Hecht 60 cm
  • Entnahme von max. 1 Hecht pro Angler pro Tag
  • Entnahmegebot für Weißfische wie Plötze und Blei
  • Hegefischen
  • Stützbesatz mit Hecht bei rückläufigen Hechtfängen
  • kein Besatz mit Karpfen, Schleie, Plötze, Blei, Aal, Wels

NACHTANGELN

Individuelles Nachtangeln bleibt entsprechend den Regelungen der Gewässerordnung des LVSA e. V. und gemäß den Fischereipachtverträgen wie bisher verboten.  Bezüglich der Sonderregelung zu begrenzten Gruppennachtangeln an der Trinkwassertalsperre Dröda und deren Vorsperren streben wir im Zuge des neuen Fischereipachtvertrages eine Fortführung der Vereinbarung zwischen unserem Verband und der Landestalsperrenverwaltung, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster im bisherigen Umfang an. Dazu informieren wir, sobald hier eine Entscheidung des Landestalsperrenbetriebs vorliegt.

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